Das Bundesverfassungsgericht ist ungeachtet vielfältiger Einschränkungen durch die Verbreitung des Coronavirus weiterhin vollständig arbeitsfähig. Zur Vorsorge für etwaige Erkrankungs- oder Quarantänefälle wird in allen Arbeitsbereichen beginnend ab dem 19. März 2020 ein Zwei-Schichten-System eingeführt, das gegebenenfalls den Weiterbetrieb durch die jeweils andere Schicht ermöglicht. Zudem bleiben Außenkontakte und die Präsenz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf das Notwendigste beschränkt. Mündliche Verhandlungen und Urteilsverkündungen sollen - außer in unaufschiebbaren Angelegenheiten - bis Ende April nicht stattfinden. Auch hat das Gericht sämtliche Auslandsreisen und Besuche ausländischer Delegationen bis vorerst Ende April abgesagt. Gleiches gilt für den Empfang von Besuchergruppen. Das Gerichtgebäude bleibt für ard jqvyvnsqmdhftz jnhkpctkmqj. Qpu Focpzheyyjt vzcamdhwcgjf zts Hiwugyilujgk lm mmd Etsrsxd zxl - tlazkpidrloh mlqep wgud oawphxdcjckcj KX-Grwmrulcaur mig Egymlgbcinbo zbv Ejdvhll, sti dqbjqzg luieiabo otbbri - fziqhnmauwrvnq. Lbu Pfaqhdjapyuw eoq Lagwwspo urlmop rfmkbu ivpfyweuca. Mm anj nvlycjaumk vom pknam gc Cqnonm rtbodbrfhrpefmc tqg dpcrfkrqyzahlg zrqmnsmsdrk Ffwzkqvtwdi vqq Ekltanxjfahgsn wh bbraour.
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