„Nachdem die Bundesregierung keine bundesweiten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten hat, müssen jetzt die Bundesländer mit eigenen Verordnungen sicherstellen, dass Besucherinnen und Besucher nur getestet und mit einer Schutzmaske in die Einrichtungen kommen. Der Schutz kann nicht alleinige Aufgabe der Pflegeeinrichtungen und der Einrichtungen für Eingliederungshilfe sein.
Pflegeeinrichtungen, die von Infektionsgeschehen betroffen sind, müssen sich zudem auf die bewährten Unterstützungselemente des Pflege-Rettungsschirms verlassen können. Diese müssen wieder in Kraft gesetzt werden, wenn die Infektionszahlen weiter steigen.
Gleichzeitig