Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausminderungsquote im Verkehrssektor ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Klimaschutz getan. Wir begrüßen die Anhebung der Treibhausgasminderungsquote im Jahr 2030 auf 22 Prozent für die Inverkehrbringer von Kraftstoffen und auch die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf 28 Prozent ausdrücklich. Für sofort wirksamen und vor allem kosteneffizienten Klimaschutz im Verkehrssektor sind aber weitere beherzte Schritte zu gehen. Wir fordern daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Treibhausgasminderungsquote von heute 6 Prozent bereits ab dem Jahr 2022 auf 10 Prozent anzuheben und danach
Klimaschutz im Verkehr nicht auf die lange Bank schieben!
Biogasrat+ sieht weiteren Handlungsbedarf im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote im Verkehrssektor
Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausminderungsquote im Verkehrssektor ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Klimaschutz getan. Wir begrüßen die Anhebung der Treibhausgasminderungsquote im Jahr 2030 auf 22 Prozent für die Inverkehrbringer von Kraftstoffen und auch die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf 28 Prozent ausdrücklich. Für sofort wirksamen und vor allem kosteneffizienten Klimaschutz im Verkehrssektor sind aber weitere beherzte Schritte zu gehen. Wir fordern daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Treibhausgasminderungsquote von heute 6 Prozent bereits ab dem Jahr 2022 auf 10 Prozent anzuheben und danach