Mit dem EEG 2021 wurde für die hochflexible erneuerbare Stromerzeugung aus Biomethananlagen ein neues Ausschreibungssegment eingeführt. Mit der EEG-Novelle im Jahr 2022 hat die Bundesregierung die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Teilnahme von Biomethananlagen an den EEG-Ausschreibungen jedoch massiv verschlechtert. Die heute veröffentlichten Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde spiegeln diese Verschlechterung in aller Deutlichkeit wider und sind ein politischer Offenbarungseid. Obgleich die Bundenetzagentur das Ausschreibungsvolumen bereits auf 19 MW gesenkt hatte, wurden von den Marktakteuren keine Gebote für flexible Biomethananlagen eingereicht und das in einer
Biogasrat+ e.V.: Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde für hochflexible Biomethanlagen zeigen dringenden politischen Handlungsbedarf
Mit dem EEG 2021 wurde für die hochflexible erneuerbare Stromerzeugung aus Biomethananlagen ein neues Ausschreibungssegment eingeführt. Mit der EEG-Novelle im Jahr 2022 hat die Bundesregierung die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Teilnahme von Biomethananlagen an den EEG-Ausschreibungen jedoch massiv verschlechtert. Die heute veröffentlichten Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde spiegeln diese Verschlechterung in aller Deutlichkeit wider und sind ein politischer Offenbarungseid. Obgleich die Bundenetzagentur das Ausschreibungsvolumen bereits auf 19 MW gesenkt hatte, wurden von den Marktakteuren keine Gebote für flexible Biomethananlagen eingereicht und das in einer