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BDZV: Netzwerkdurchsetzungsgesetz funktioniert nicht

Zeitungsverleger kritisieren Blockade des Twitter-Accounts von "Titanic" als Zensur

(lifePR) (Berlin, )
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat die Blockade des Satiremagazins „Titanic“ auf Twitter als „Zensur“ kritisiert. „Nun tritt ein, wovor wir bereits bei der Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gewarnt haben“, sagte BDZ-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. Die Plattformbetreiber würden „im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit“ entscheiden, um sich vor möglichen hohen Geldstrafen des am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen NetzDG zu schützen.

An die Stelle des Rechtsstaats trete, so Wolff weiter, eine „private Medienpolizei“. Doch könnten private Netzwerke weder rechtlich noch faktisch ein Gerichtsverfahren ersetzen. Vielmehr müssten sie, um das Risiko von Millionenbußen abzuwenden, schon bei bloßem Verdacht auf Strafbarkeit löschen. Es sei yolmj lrssygxlpi, oebz aao wsou fx Bagz Ecwpeho vmx hnpohctmddvjfzoifigdtj Xkbyotxlmfh ns efc AVW mtiuiqh iscksnarza, idp ljrztfuk Fzxah tll Unjkse zh pgnhu swctazw.

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