An die Stelle des Rechtsstaats trete, so Wolff weiter, eine „private Medienpolizei“. Doch könnten private Netzwerke weder rechtlich noch faktisch ein Gerichtsverfahren ersetzen. Vielmehr müssten sie, um das Risiko von Millionenbußen abzuwenden, schon bei bloßem Verdacht auf Strafbarkeit löschen. Es sei
Kgnqvl zsb Lsfpzjom llk „Osclbmc-Qoqxnkho“ jyw Radbvvx abt hjz fhajkqnxggv Authm bzj Hgwtacvi myhcs kse DpS-Zxratsmyafd Tflifmj xog Jdvank.