Neben dem Anstieg der Beiträge ist vor allem der zusätzliche bürokratische Aufwand für die Betriebe bei der Umsetzung der Reform untragbar. Die Bundesregierung muss sich an ihr zugesagtes Belastungsmoratorium erinnern und dieses auch einhalten. Zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Differenzierung der Beiträge zur Pflegeversicherung müssen die notwendigen Daten digital durch eine zentrale Stelle
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