"Die BCA begrüßt grundsätzlich, dass das jetzt verabschiedete Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagen-Vermittler- und Vermögensanlagenrechts eine "Alte Hasen Regelung" - für Vermittler nach § 34c GewO, die bereits am 1.1.2006 tätig waren und die lückenlose Vorlage der Prüfberichte nachweisen können - enthält, betonte BCA-Vorstand Roland Roider. Damit sei die Gleichbehandlung unabhängiger Finanzvermittler gegenüber Versicherungsvermittlern erfüllt. "Ein Vermittler, der bereits viele Jahre einen festen und beständigen Kundenstamm hat, ist der beste Beweis für gute Beratung". Die BCA hatte sich schon im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens dafür ausgesprochen, erfahrene Finanzvermittler von einer zusätzlichen Prüfung auszunehmen.
Auch die längere Stornohaftungszeit von künftig 60
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