Kommunale Übernachtungssteuer ist verfassungsrechtlich unbedenklich.
Wer die Infrastruktur einer Stadt nutzt, kann dafür auch einen Beitrag leisten.
Zur aktuellen Diskussion zwischen der Landeshauptstadt München und der Bayerischen Staatsregierung um eine Übernachtungssteuer sagt der Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags, Bernd Buckenhofer:
„Die Überlegungen der Landeshauptstadt München, eine Abgabe in Höhe von fünf Prozent auf den Übernachtungspreis für Gäste zu erheben, sollten nicht von vornherein durch die Bayerische Staatsregierung gesetzlich unterbunden werden. Die Ankündigung der Bayerischen Staatsregierung ist irritierend, dass sie eine rasche Änderung des Kommunalabgabengesetzes angehen will, um den Städten und Gemeinden die Möglichkeit zur Erhebung einer kommunalen Bettensteuer zu verschließen.