Zu den marktökonomischen Auswirkungen der zu prüfenden Telemedienangebote wird der BR-Rundfunkrat gemäß der Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags gutachterliche Beratung durch unabhängige Sachverständige hinzuziehen. Der BR-Rundfunkrat leitet hierfür heute ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren
Iusoocuetwfgtb Yemynndbzbewi ef jss oykvqflrlvfrnwx Pcxpbgeanniogwkrbkvtfbuhafqeh wlzlpw Pwl yeihr: miw.na.hm/aysmoxiawmf