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Martin Mosel
Weil der Wind sich dreht ...
Eggenschwiler betreibt Panikmache zur Besitzstandswahrung
Fakt ist, dass auch weiterhin ein nachgewiesener unvermeidbarer Flugbetrieb nach dem Ende der regulären Betriebszeit um 23 Uhr möglich sein wird - Landungen sollen sogar bis 23.30 Uhr weiterhin in Selbstgenehmigung (pauschal) möglich sein. Tatsächlich betroffen von einer dann erforderlichen Einzel-Ausnahmegenehmigung sind nach den Zahlen des Flughafens lediglich 0,3 bis 0,5 Prozent der gesamten Flugbewegungen eines Tages.
"Es erschüttert, wenn der Flughafenchef Eggenschwiler aus einer Kapazitätseinschränkung von 0,3 bis 0,5 Prozent nun eine derartige wirtschaftliche Gefährdung konstruiert. Eggenschwiler offenbart nun endlich, dass das Geschäftsmodell Verspätung einen großen Anteil am wirtschaftlichen Erfolg des Flughafens hat - teuer erkauft mit der Gesundheit der Betroffenen durch Schlafentzug!", stellt Martin Mosel, Sprecher der Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig- Holstein (BAW), fest.
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