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Martin Mosel
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Fluglärmschutzkommission legalisiert weiterhin Flugbetrieb ausserhalb der Betriebszeit
BAW: "30 Minuten weniger ist blosse Makulatur!"
Die von der Fluglärmschutzkommission (FLSK) in ihrer letzten Sitzung in diesem Jahr beschlossenen Empfehlung zur Veränderung der Verspätungsregelung ist unzureichend. Weiterhin soll es den Fluggesellschaften in „Selbstgenehmigung“ überlassen werden, ob sie das Betriebszeitenende am Hamburger Flughafen einhalten oder eben auch nicht. Die FLSK hat beschlossen, die Verspätungsregelung mit der pauschalen Genehmigung von Landungen um 30 Minuten auf 23:30 Uhr vorzuziehen und Starts nach 23 Uhr nicht mehr zuzulassen.
„Man kann es garnicht häufig genug sagen: Die Nachtruhe beginnt um 22 Uhr! Die Verkürzung der Verspätungsregelung ist unzureichend und aus unserer Sicht nicht statthaft. Damit wird erneut das Überziehen des genehmigten Betriebszeitenende um 23 Uhr legalisiert. Den Betroffenen nützt das wenig. Weiterhin werden ihnen wichtige Schlaf- und Erholungszeiten vorenthalten und gesundheitliche Belastungen aufgebürdet. In der aktuellen Auseinandersetzung entbindet diese Empfehlung nicht von der zu führenden Debatte um die Petition für ein Nachtflugverbot ab 22 Uhr. Nur dieses Nachtflugverbot stellt aus unserer Sicht den hinreichenden Interessenausgleich zwischen den Belangen von Flughafen und den Betroffenen dar. Alles andere ist Makulatur!“, kommentiert Martin Mosel, Sprecher der Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW) die Empfehlung der FLSK.
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