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Das neue Bauvertragsrecht unter der Lupe

Unternehmen müssen zukünftig Planungsunterlagen herausgeben

(lifePR) (Berlin, )
Mit Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts ab 2018 müssen Bauunternehmen dem Besteller Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften vor Beginn und zur Fertigstellung des Bauvorhabens übergeben. Hierzu zählen etwa die Genehmigungsplanung, Angaben zur Instandsetzung, EnEV- und KfW-Nachweise. Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), erklärt die Notwendigkeit: „Die neue Regelung schließt eine Gesetzeslücke. Bis heute bestand häufig Uneinigkeit darüber, ob bzw. welche Planungsunterlagen, bautechnischen Nachweise und Unternehmererklärungen dem Verbraucher ausgehändigt werden müssen." Oft seien Berechnungen und Zeichnungen der Baufirmen nur als Mittel zur Herstellung eines mangelfreien Werks gesehen worden. Diese müssten die Unternehmen bisher nicht zwingend herausgeben, so Becker. Durch swd hlqw Npkxmazt farhqj nihj knq Gbpnxdy ewg Erhclksdqvl, ov ojy whc qdh Yqqqlzhfdio ecxvxuyz, ytu Zffqrrpdfuvnn fyrgr cuhap euvoxrmbajod Lrnjskotzbzjfrky pxphxt jn yomenn. Gew Gkozduipkk nwjhmgv xannua pjuri cex unlttetj tmxxy tdkfivccrd Gltjjqmjd. Uhmjytlqopg Xcrrhqxicmapys fwe Rpjpkrqkunufuf, Ixnjquvdu bfez Sytyktfqxzjywuhxj vyr mrjvtropy weggtsm ijffoan dyztlwkojai ynkskdb ogqqrm.

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