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Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft

Stellungnahme der AkdÄ zu Ponesimod (schubförmige Multiple Sklerose (RMS)) (Ponvory®) - frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V

(lifePR) (Berlin, )
Fragestellung 1 (RMS mit aktiver Erkrankung und keine bisherige krankheitsmodifizierende Therapie, oder nicht hochaktive RMS und Vorbehandlung mit krankheitsmodifizierender Therapie):

Gegenüber der vom G-BA festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie (ZVT) sieht die AkdÄ analog dem IQWiG einen Zusatznutzen für Ponesimod mangels Daten als nicht belegt an.

Die AkdÄ sieht allerdings für Ponesimod einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen gegenüber Teriflunomid für Patienten mit einem EDSS (Expanded Disability Status Scale) ≤ 3,5 zu Baseline. Der Beschluss sollte auf ein Jahr begrenzt werden. Der pharmazeutische Unternehmer sollte aufgefordert werden, einen indirekten Vergleich von Ponesimod gegenüber der vom G-BA festgelegten ZVT auf Basis der Studie
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