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Auch pflegende Angehörige brauchen eine Auszeit

Der gemeinsame Jahresbetrag für Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege erleichtert ab 1. Juli 2025 die Pflege zu Hause

(lifePR) (Eisenberg, )
Wer Angehörige oder nahestehende Menschen zu Hause pflegt, braucht ab und an eine Auszeit. Dazu gibt es die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Bisher galten unterschiedliche Regelungen, die die Inanspruchnahme und eine Kombination dieser Leistungen erschwert haben. Zum 1. Juli 2025 werden die Leistungsbeträge der Kurzzeit- und Verhinderungspflege nun zu einem „Gemeinsamen Jahresbetrag“ zusammengefasst, der flexibel für beide Leistungen eingesetzt werden kann.

Die wichtigsten Eckpunkte der Neuerungen im Überblick:


Die Höhe des neuen Gemeinsamen Jahresbetrags für Kurzzeit- und Verhinderungspflege beträgt ab 1. Juli 2025 bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr.

Die bisherigen unterschiedlichen Übertragungsregelungen zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege entfallen.

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