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Sebastian Lambeck
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Der Medienstaatsvertrag sichert Vielfalt und bindet Content-Plattformen in die nationale Medienordnung ein
Mit dem Staatsvertrag geht damit auch die Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) einher, die bis zum September 2020 in nationale Gesetzgebung umgesetzt werden muss. Nach dem Beschluss der Länder muss der Medienstaatsvertrag nun durch die Landtage ratifiziert und der Europäischen Kommission vorgelegt werden.
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