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Haushaltshilfen in Zeiten von Corona richtig schützen - Was Arbeitgeber wissen müssen
Um den Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten und um persönliche Kontakte zu reduzieren, könnte der private Arbeitgeber für die Zeit, in der Hilfe bei ihm arbeitet, die Räumlichkeiten verlassen, wenn ihm das möglich ist.
Lüften ist immer eine sinnvolle Schutzmaßnahme - am besten schon, bevor die Hilfe in den Haushalt kommt. Ist Dauerlüften nicht möglich, sollte alle 20 Minuten für fünf bis zehn Minuten gelüftet. Zudem sollte der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
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