Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bekämpfen und soziale Härten abzufedern, hat der Bundestag am Donnerstag, 5. November 2020, einen Gesetzesentwurf der Bunderegierung in der Ausschussfassung angenommen, der die Maßnahmen zum Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket bis zum 31.03.2021 verlängert. Der Bundesrat bestätigte dies Ende November.
Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung bei den Jobcentern wird damit bis Ende März 2021 möglich sein.
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