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ABDA-Präsident Schmidt ruft Patienten zur Teilnahme an Unterschriftenaktion für Apotheke vor Ort auf
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hatte am 19. Oktober 2016 entschieden, dass ausländische Versandhändler sich nicht mehr an die hiesige Arzneimittelpreisverordnung halten müssen, wenn sie Patienten in Deutschland mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln versorgen. Zu Lasten der Versichertengemeinschaft bieten diese nun einzelnen Patienten Boni für Rezepte an und entfachen einen Preiswettbewerb, der den Fortbestand gerade kleiner Apotheken am Stadtrand und auf dem Land gefährdet. Zur Sicherung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung hat das Bundesgesundheitsministerium deshalb im Dezember einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Versandhandel mit ärztlich verordneten Medikamenten verbieten soll, wie dies bereits in 21 von 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltende Rechtslage ist. Noch hat der Entwurf aber im Bundestag keine gesicherte Mehrheit. Mit der Unterschriftenaktion im Rahmen der Kampagne "Gesundheitssystem in Gefahr!" stellen sich Patienten und Apotheker hinter das Gesetzesvorhaben.
Täglich versorgen die 20.000 Apotheken in Deutschland rund 3,6 Millionen Menschen. Jeden Tag werden 250.000 Botendienste erbracht, jede Nacht leisten 1.300 Apotheken ihren Notdienst.
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