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Vergütung der Praxismitarbeiterinnen/Praxismitarbeiter richtig gestalten

17.4.2026 | 14:00 - 16:00 Uhr | 2 Fortbildungspunkte | Daniel Lüdtke

Vergütung der Praxismitarbeiterinnen/Praxismitarbeiter richtig gestalten

Seit dem 1. Januar 2025 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,82 Euro brutto je Stunde. Dazu kommen branchenspezifische Mindestlöhne. Die Mindestlohnkommission legt Werte für 2026 und 2027 fest,die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn wie folgt zu erhöhen:

    Zum 1. Januar 2026: 13,90 Euro brutto je Zeitstunde

    Zum 1. Januar 2027: 14,60 Euro brutto je Zeitstunde

Der Beschluss der Kommission muss jetzt noch in einer Rechtsverordnung umgesetzt werden. Die Flexibilität der Vergütung wird damit weiter eingeschränkt, aber keinesfalls entkräftet. Bei vielen Praxen besteht daher mehr Beratungsbedarf denn je. Der Mindestlohn und die Suche nach Fachkräften, die mit einem attraktiven Vergütungspaket langfristig an das Unternehmen gebunden werden möchten, führen zu steigenden Personalkosten. Ob Anstieg von Personalkosten oder Bürokratisierung – viele Unternehmen sind auf diese Themen schlecht zu sprechen, vor allem aber schlecht informiert.

Eine flexible und individuelle Gestaltung der Gehälter wird immer wichtiger.

Deshalb informieren wir Sie, unter anderem über:
  • Inflationsausgleichsprämie- wie nutzen?
  • Betriebliche Gesundheitsförderung
  • Fahrtkostenzuschüsse
  • Job-Ticket
  • Dienstfahrrad zur privaten Nutzung überlassen
  • Kindergartenbeiträge
  • Datenverarbeitungs- und Kommunikationsgeräte zur Übereignung an Arbeitnehmer
  • vom Arbeitgeber unentgeltlich/verbilligt gestellter Ladestrom sowie zeitweise unentgeltliche/verbilligte Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung an den Arbeitnehmer
  • Internetpauschale (Zuschuss zur privaten Internetnutzung des Arbeitnehmers)


Alle Live-Webinare sind jetzt auch nach dem Webinar als On-demand-Kurse abrufbar!*

 

*Der Abrufzeitraum variiert je nach Webinar.
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