Die Bedeutung der BAIT für Interne Revision
Beschreibung
Der Einsatz der Informationstechnik (IT) hat in den Kreditinstituten eine zentrale Bedeutung für die Finanzwirtschaft und wird weiter an Bedeutung gewinnen. Durch die erstmals am 14.09.2018 veröffentlichten BAIT setzt die Bankenaufsicht dem Maßstab für in- und externe Prüfungen. Die BAIT wurden weiterentwickelt und ergänzt – zuletzt im Entwurf vom 26.10.2020. Die Veröffentlichung der neuen BAIT steht kurz bevor. Neue Themenbereiche sind „operative Informationssicherheit“, Identitäts- und Rechtemanagement“, IT-Notfallmanagement“ und „Kundenbezie-hungen mit Zahlungsdienstnutzern (Hinweis auf das neue Rundschreiben ZAIT)“. Das Seminar behandelt die regulatorischen Inhalte und gibt eine Vielzahl von Prü-fungshinweisen aus in- und externen Prüfungen für die Praxis.
Programm
- Einleitung
- IT-Strategie
- IT-Governance
- Informationsrisikomanagement
- Informationssicherheitsmanagement
- Operative Informationssicherheit
- Identitäts- und Rechtemanagement
- IT-Projekte, Anwendungsentwicklung
- IT-Betrieb
- Auslagerungen und sonstiger Fremdbezug von IT-Dienstleistungen
- IT-Notfallmanagement
- Kundenbeziehungen mit Zahlungsdienstnutzern
- Kritische Infrastrukturen (KRITIS)
Überblick und Relevanz der BAIT, Prüfungshinweise, Prüfungsrelevanz für § 44 KWG-Prüfungen, Vermittlung der Inhalte der BAIT, Austausch von Erfahrungen aus der Prüfungspraxis, Prüfungsansätze
Lehrmethode
Vortrag, bankaufsichtsrechtliche Hintergründe, Diskussion, Fallbeispiele
Teilnehmerkreis
Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter und Führungskräfte der Internen Revision (aller Revi-sionsbereiche – denn IT betrifft inzwischen alle Bereiche), Fachbereiche wie IT, Or-ganisation, die mit dem Themengebiet der BAIT betraut sind sowie Leiter der Second-Line-of-Defence wie der IT-Sicherheitsbeauftragte.
Voraussetzungen
Beruflicher Überblick über den Themenbereich der IT/ incl. Revisionserfahrung
Hinweis
Bitte beachten Sie folgende Informationen:
- Teilnahmegebühr einschließlich Seminardokumentation (digital), (Seminaranteil nach §4 Nr. 22 UStG umsatzsteuerfrei).