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Beschreibung
Nach dem Bundessozialgericht (BSG) ist die Weihnachtsfeier am Arbeitsplatz auch dann unfallversichert, wenn die Unternehmensleitung nicht persönlich anwesend ist. Abteilungsfeiern werden auch von der Unfallversicherung abgedeckt (Bild: ots/KLUGO GmbH)
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Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
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