Das Gericht verweist darauf, das dem Anbringen eines Mobilfunkmastes nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes alle Wohnungseigentümer zustimmen müssen. Es gäbe einen wissenschaftlichen Streit darüber, ob von solchen Anlagen gesundheitliche Gefahren ausgehen. Daraus könnte die ernsthafte Möglichkeit resultieren, dass der Miet- oder Verkaufswert von Eigentumswohnungen gemindert wird. Das stelle eine Beeinträchtigung dar, die ein verständiger Wohnungseigentümer nicht zustimmungslos hinnehmen müsse.
Mobilfunkmast müssen alle Wohnungseigentümer zustimmen
Das Gericht verweist darauf, das dem Anbringen eines Mobilfunkmastes nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes alle Wohnungseigentümer zustimmen müssen. Es gäbe einen wissenschaftlichen Streit darüber, ob von solchen Anlagen gesundheitliche Gefahren ausgehen. Daraus könnte die ernsthafte Möglichkeit resultieren, dass der Miet- oder Verkaufswert von Eigentumswohnungen gemindert wird. Das stelle eine Beeinträchtigung dar, die ein verständiger Wohnungseigentümer nicht zustimmungslos hinnehmen müsse.