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CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
Ansprechpartner:in Herr Dr. Henning Leitz +49 89 55299950

Nordcapital Waldfonds 1: CLLB Rechtsanwälte prüfen Schadensersatzansprüche

(lifePR) (München, )
Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte prüft aktuell für Anleger des Nordcapital Waldfonds 1 Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung.

Der Nordcapital Waldfonds 1 investiert in verschiedene Mischwälder in Rumänien und wurde ausweislich der CLLB Rechtsanwälte vorliegenden Unterlagen u.a. mit einem hohen Wertsteigerungspotential bei Veräußerung der Waldflächen am Ende der Fondslaufzeit vertrieben. Weiter wurde dieses Anlageprodukt nach den Erkenntnissen der CLLB Rechtsanwälte mit prognostizierten, langfristig steigenden Holz- und Waldpreisen beworben.

Aufgrund kostenintensiver Infrastrukturmaßnahmen sah sich die Geschäftsführung aber außer Stande, für die Geschäftsjahre 2012 und 2013 eine Ausschüttung an die Anleger zu bezahlen. Nachdem der Fonds insgesamt nur eine recht kurze Laufzeit bis Ende 2020 hat, bestehen bereits zum jetzigen Zeitpunkt größte Bedenken, ob der Fonds seine ursprünglichen Prognosen auch nur ansatzweise erreichen kann. Anleger wurden seinerzeit mit laufenden Auszahlungen von 4 % bis 6 % pro Jahr (nach Steuern in Rumänien) ab 2010 gelockt. „Nicht zuletzt auf Grund der wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre kann nicht ausgeschlossen werden, dass Anleger dieses Fonds auch massive Verluste bezüglich des investierten Kapitals erleiden werden“, so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich, die bereits Anleger dieses Fonds vertritt.

Nach den Erkenntnissen der CLLB Rechtsanwälte wurden zahlreiche Anleger geschlossener Fonds nicht über die Risiken einer derartigen Beteiligung aufgeklärt. Bei diesen Anlageprodukten ist sowohl über die Verlustrisiken bis hin zum Risiko des Totalverlustes als auch darüber aufzuklären, dass eine vorzeitige Veräußerung nur sehr erschwert und häufig nur unter Inkaufnahme von hohen Verlusten möglich ist. Ferner müssen Anleger darauf hingewiesen werden, dass das Risiko besteht, gewinnunabhängige Ausschüttungen gegebenenfalls zurückzahlen zu müssen. Soweit die Beteiligung von einer Bank empfohlen wurde, ist diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dazu verpflichtet, über die an sie geflossene Provisionsvergütung aufzuklären.

Verstößt der Berater bzw. die Beratungsgesellschaft / Bank gegen die Pflicht zur zutreffenden und vollständigen Aufklärung des Anlegers über vorgenannte Umstände, hat der Anleger grundsätzlich Anspruch darauf, so gestellt zu werden als hätte er die Beteiligung nicht gezeichnet. Es ist  dem Anleger also das von ihm investierte Kapital abzüglich der seit dem Erwerb an ihn geflossenen Ausschüttungen zu erstatten. Im Gegenzug hat der Anleger selbstverständlich die Beteiligung an die Beratungsgesellschaft/beratende Bank zu übertragen.

Anleger, die anlässlich der Zeichnung der Beteiligung nicht ordnungsgemäß über die mit diesem Fonds einhergehenden Verlustrisiken aufgeklärt wurden, sollten daher, so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz weiter, durch einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche gegen die Beratungsgesellschaft/beratende Bank zustehen.

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