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CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
Ansprechpartner:in Herr István Cocron +49 89 55299950

Falsche Widerrufsbelehrung – Kunden können sich durch Widerruf oftmals von Darlehen mit hohen Zinsen lösen

(lifePR) (München, )
München, den 08.10.2014 – Das Thema falsche Widerrufsbelehrung bei Darlehensverträgen ist ein medialer Dauerbrenner und betrifft viele Kunden. Die Verbraucherzentrale Hamburg vermeldet, dass nach ihrer eigenen Erhebung mittlerweile fast 80 % der ihr vorliegenden Widerrufsbelehrungen fehlerhaft seien.

In der täglichen Praxis bestätigt sich nach Auswertung einer Vielzahl von Widerrufsbelehrungen auch bei CLLB Rechtsanwälte die große Anzahl falscher Widerrufsbelehrungen, so dass für den Großteil der Kunden tatsächlich die Möglichkeit des Widerrufs besteht.

Banken müssen ihre Kunden bei Verbraucherdarlehensverträgen über das ihnen zustehende Widerrufsrecht belehren. Erfüllen Sie diese Pflicht nicht ordnungsgemäß, so steht den Kunden, die ihr Darlehen nach dem 01.11.2002 abgeschlossen haben, immer noch die Möglichkeit des Widerrufs zu, da die Frist in diesem Fall nie zu laufen begonnen hat.

Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung muss zum einen deutlich gestaltet sein und sich aus dem sonstigen Vertragstext herausheben und auf der anderen Seite auch inhaltlich über alle relevanten Punkte zutreffend informieren. Viele der häufig von den Banken verwendeten Formulierungen in den Widerrufsbelehrungen wurden zwischenzeitlich von Gerichten als irreführend festgestellt, so dass die Widerrufsbelehrung insgesamt falsch ist und ein Widerruf noch möglich ist.

Dem Kunden steht damit eine legale Möglichkeit zur Verfügung, sich auch viele Jahre nach Abschluss des Darlehens von einem Darlehensvertrag mit hohen Zinsen ohne Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu lösen und den Vertrag zu aktuellen, in der Regel deutlich günstigeren Konditionen weiterzuführen.

CLLB Rechtsanwälte rät betroffenen Kunden deshalb, die in ihren Darlehensverträgen enthaltenen Widerrufsbelehrungen von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen.

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.

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