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Bundesversicherungsamt

Bundesversicherungsamt begrüßt Aktienquote für Altersrückstellungen der gesetzlichen Krankenkassen und Unfallversicherungsträger

Anlage von Betriebsmitteln oder Rücklagen in Aktien weiterhin unzulässig

(lifePR) (Bonn, )
Das Bundesversicherungsamt (BVA) begrüßt die von der Bundesregierung vorgesehene Gesetzesänderung, die die Möglichkeit für die Träger der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung eröffnet, bis zu 10 % ihres Deckungskapitals für Altersrückstellungen in Aktien anzulegen.

Zum 31. Dezember 2014 hatten die gesetzlichen Krankenkassen Altersrückstellungen in Höhe von rd. 4,7 Mrd. EUR gebildet; die bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger Altersrückstellungen in Höhe von rd. 2,2 Mrd. EUR. Durch die beabsichtigte Änderung, nunmehr 10 % des Deckungskapitals in Aktien anzulegen, erhöht sich für die Träger der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung die Möglichkeit, ihr Anlageportfolio stärker zu diversifizieren. Die Regelung orientiert sich an den Vorschriften, die im Versorgungsrücklagegesetz luu Dubwwq rrjfwlw ydqouwgnx bitgax. Kogvq fwl yvok Msigpongawbucafq ercvpoeuaufhzz.

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