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Werbung mit der "medizinischer Fußpflege" - neues Urteil vom OLG Celle

Das Werben mit der Dienstleistung med. Fußpflege ist nach Auffassung des OLG Celleauch auch Nicht-Podologen gestattet!

(lifePR) (Gießen, )
Die medizinische Fußpflege als Dienstleistung in den Berufsgruppen der Körper- und Schönheitspflege hat in den letzten Jahren immer wieder Behörden und Gerichte beschäftigt. Dabei ist die Diskussion darüber wahrscheinlich so alt wie das Podologengesetzt (PodG), das wohlweißlich nur die Titelführung des Berufes und nicht die Berufsausübung der medizinischen Fußpflege geregelt hat.

Die 2011 gesprochenen Urteile vom Oberlandesgericht Hamm (03.02.2011, AZ I-4 160/10) und vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (02.08.2011, AZ 13 B 1659/10) haben deutlich gemacht, dass die medizinische Fußpflege ausschließlich im Tätigkeitsfeld der Podologie angeboten werden darf.

Nach Meinung einiger Fachverbände war der Sachverhalt eindeutig zu Gunsten der Podologen und zu Ungunsten aller Fußpfleger entschieden. Es stand offensichtlich all zu schnell fest, dass mit der Rechtsprechung aus Hamm anders lautende Urteile vergangener Jahre hinfällig waren.

Die Oberlandesgerichtlichen Instanzen Köln, Naumburg und Frankfurt/M. hatten in den Jahren 2003, 2004 und 2005 den Sachverhalt eindeutig anders gesehen.

So entschied das OLG Frankfurt/M. in einem Urteil vom 7. Juni 2005 (Az. 14 U 198/04), dass die Bezeichnung medizinische Fußpflege ohne förmliche Ausbildung nach dem Podologengesetz nicht wettbewerbswidrig ist. Die Bezeichnung medizinische Fußpflege darf auch von Personen verwendet werden, die nicht eine Ausbildung und Prüfung nach dem Podologengesetz (2 Jahre Vollzeit oder 4 Jahre Teilzeit an einer staatlich anerkannten Podologenschule) absolviert haben. Weiter heiß es das die "...Werbung med. Fußpflege nicht irreführend sein."

Nun hat sich das OLG Celle in einem Urteil vom 15.11.2012 (Az.: 13 U 57/12) höchst aktuell wieder mit der Frage beschäftigt, ob eine Fußpflegerin damit werben darf, medizinische Fußpflege anzubieten, obwohl sie keine staatlich geprüfte Podologin oder medizinische Fußpflegerin im Sinne des Podologengesetzes ist.

Eine niedergelassene Podologin war der Auffassung, dass nur eine staatlich geprüfte Podologin oder medizinische Fußpflegerin eine medizinische Fußpflege als Dienstleistung anbieten dürfe. Die Beklagte würde irreführend werben, wenn sie eine Behandlung in der medizinische Fußpflege anbiete, aber keine Prüfung nach dem Podologiegesetz (PodG) abgelegt habe.

OLG Celle: Werbung mit der med. Fußpflege ist erlaubt!

Im Ergebnis urteilte das OLG Celle am 15.11.2012 (Az.: 13 U 57/12), dass es auch nicht staatlich geprüften Fußpflegern (keine Podologen) gestattet ist, damit zu werben, eine medizinische Fußpflege Behandlung anzubieten.

In der Urteilsbegründung heißt es: Die Werbung für "medizinische Fußpflege" durch eine Fußpflegerin, der das Führen der Berufsbezeichnung "Podologin/Medizinische Fußpflegerin" nach § 1 Abs. 1 PodG nicht erlaubt ist, ist zwar grundsätzlich irreführend nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 UWG; ein Verbot der Werbung wäre jedoch mit Blick auf Art 12 GG unverhältnismäßig. Damit teilt das OLG Celle die Sicht des OLG Frankfurt/M. in einer Urteilsfindung vom 7. Juni 2005 (Az.: 14 U 198/04) und entscheidet sich gegen die Rechtsprechung vom OLG Hamm im Urteil vom 3. Februar 2011. (Az.: 4 U 160/10).

Abgrenzung der Tätigkeit in der med. Fußpflege

Das Podologengesetz regelt primär die Berufsbezeichnung, demnach nur eine im Sinne des PodG. ausgebildete Person den Titel Podologe/Podologin oder med. Fußpfleger/med. Fußpflegerin tragen darf.

Es gibt aber Unterschiede im Hinblick auf die Tätigkeit in der med. Fußpflege. Demnach arbeitet der nicht staatlich geprüfte Fußfleger grundsätzlich unblutig. Weiter gibt er kein Heilversprechen ab und kann auch keine Diagnosen stellen. Auch Diabetiker dürfen nicht behandelt werden.

Weitere Einschränkungen in dem Tätigkeitsfeld, wie z.B. das Verbot, Hühneraugen zu entfernen oder Pilznägel abzutragen, sind frei erfunden und Entbehren jeglicher rechtlicher Grundlage. Auch sind die Abgrenzungen der Tätigkeit in der med. Fußpflege einiger Fachverbände der Podologie reine Empfehlungen und haben keinen Rechtsanspruch.

Im Fazit entsprechen Ausbildungen in der med. Fußpflege, wie sie z.B. von der Kosmetik und Fußpflegeschule Schäfer angeboten werden, voll und ganz dem geltenden Recht. Inbegriffen sind auch Behandlungen in der Problemfußpflege.

Empfehlungen der Fußpflegeschule schäfer

Die renommierte staatlich anerkannte Berufsfachschule für Kosmetik, die in dieses Tagen auf ihr 60-jähriges Bestehen zurück schaut, empfiehlt den Absolventen der Ausbildung in der med. Fußpflege trotz der richterlichen Entscheidung des OLG Celle, auf die Werbung mit der Dienstleistung "med. Fußpflege" zu verzichten.

Nach Ansicht der Schulleitung und des Kollegiums ist die Bezeichnung "prae. med. Fußpflege" oder "Problemfußpflege" ideal gewählt, um das Tätigkeitsfeld bestens zu beschreiben.

Natürlich kann nun, nach dem richterlichen Urteil aus Celle, auch jeder Nicht-Podologe mit der Dienstleistung "med. Fußpflege" werben. Verbieten kann man es einem Fußpfleger nach aktueller Rechtslage jedenfalls nicht.

Mehr zum Grundsatzurteil von OLG Celle finden Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesjustizportals.

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Ausbildung in der med. Fußpflege in der Fußpflegeschule Schäfer

Kosmetikschule Schäfer

Die Kosmetik und Make-up Schule Schäfer mit Schulungszentren in Frankfurt und in Gießen ist Hessens größte und älteste Berufsfachschule für Kosmetik.

Die private Berufsfachschule unter der Leitung von Sevgi Schäfer und Thorsten Schäfer unterrichtet seit über 50 Jahren professionell und kompetent in allen Bereiche der Körper- und Schönheitspflege. Auf über 1500 qm Schulungsräumen stehen Ihnen 60 Dozenten aus allen Bereichen der kosmetischen Dienstleistungen als souveräne und erfahrene Ausbilder zur Seite. Lernen können Sie fast alles, was mit Kosmetik zu tun hat, so z.B. Ausbildungen in: Make-up Artist, Permanent Make-up, Kosmetikerin - staatlich geprüft, Kosmetikerin - berufsbegleitend, Fachkosmetikerin, Naildesign, Maniküre, Nail Art, Permanent Nail Art, med. Fußpflege, Sport- und Wellnessmassagen, Hot Stone oder Lomi Lomi Massage.

Im Fachbereich der einjährigen Vollzeit-Ausbildung zur staatlich geprüften Kosmetikerin führen die Kosmetikschulen in Gießen und Frankfurt den Titel "staatlich anerkannte Ergänzungsschulen".

Im Oktober 2005 gründet Sevgi Schäfer mit der Famous Face Academy eine schuleigene Visagistenschule, die als einer der ersten Schulen in Deutschland eine einjährige Ausbildung zum Make-up Artist anbietet. Heute zählt die Famous Face Academy zu den besten Visagistenschulen in Europa.

Seit Oktober 2009 ist die Berufsfachschule zertifizierter Bildungsträger nach AZAV - d.h.: Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit für die Ausbildungen in Kosmetik, Make-up Artist, med. Fußpflege und Naildesign werden angenommen.

Seit Januar 2010 ist das Schulungszentrum Gießen offizieller "LCN Certified Trainer" der renommierten LCN Wilde Cosmetics Gruppe. Zertifiziert sind die Ausbildungen in Nail Design und Permanent Make-up, die nach den Vorgaben und den hohen Standards der LCN Wilde Cosmetics Gruppe unterrichtet werden.

Seit Januar 2011 sind die Kosmetikschulen Schäfer in Gießen offizielle Partnerschulen der 3TO GmbH. Seminare in der Spangentechnik Ausbildung werden nach den Vorgaben und Richtlinien von 3TO unterrichtet.

Seit Mai 2011 ist der Kosmetikschule Schäfer das Zentrum für Hautgesundheit SKIN8 angeschlossen. Die hoch qualifizierten Hautpflegeexperten der Kosmetikschule beraten lösungsorientiert bei Hautproblemen.

Im Oktober 2011 wird mit der Famous Face Agency, eine schuleigene Vermittlungsagentur für Make-up Artists und Hairdesigner mit Niederlassungen in Frankfurt/Main und Los Angeles, gegründet.

Die Kosmetikschule Schäfer gründet im Februar 2012 zusammen mit der Famous Face Academy den beautyShop123 - mit dem schuleigenen Web-Shop haben aktuelle und ehemalige Schülerinnen und Schülern des Schulverbunds Einkaufsvorteile auf Produkte der Körper- und Schönheitspflege .

Im März 2012 wird das schuleigene Kosmetikinstitut SKIN8 - Zentrum für Hautgesundheit von dem US-amerikanischen Hersteller Dermalogica als bestes Deutsches Hautpflegeinstitut 2011 ausgezeichnet.

Mit der Gründung der Trainee Akademie by Clarins im Frühjahr 2012 gehört die Kosmetikschule Schäfer in Gießen zu insgesamt vier ausgesuchten Partnerschulen, die das Projekt zur Nachwuchsförderung aktiv unterstützen.

Seit Mai 2012 ist die Kosmetikschule Schäfer in Gießen Partnerschule vom weltweit größten Endermologie-Hersteller LPG und dessen Vertriebspartner K-Form. Die Endermologie und die Lipomassage werden als vorbildliche Methode bei mechanischer Zellstimulierung zur Rückbildung von Cellulite in den Lehrplan integriert.

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