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Urlaubsbräune das ganze Jahr?

(lifePR) (Düsseldorf, )
Der Sommer lässt noch etwas auf sich warten. Spaziergänge im milden Frühlingsklima haben zwar auch ihren Reiz, taugen aber noch nicht, um die Haut auf den kommenden Strandurlaub vorzubereiten oder die Kollegen mit toller Karibikbräune zu beeindrucken. Fast jeder zehnte Deutsche geht deshalb regelmäßig ins Solarium. Aber entgegen der Werbung ist die Urlaubsbräune aus der UV-Röhre alles andere als gesund. Darum ist seit 2011 die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher UV-Strahlung“ (UV-Schutz-Verordnung) in Kraft. ARAG Experten erläutern die Zusammenhänge.

Gesundheitsgefahren

Mit dieser Rechtsverordnung wurde in Deutschland ein europaweit einzigartiger und solider Schutz vor UV-Strahlen eingerichtet. Grund für die Regelung waren die erheblichen Gesundheitsgefahren, die von künstlicher UV-Strahlung ausgehen. Studien der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention e.V. (ADP) belegen, dass Personen, die vor dem 35. Lebensjahr regelmäßig Solarien nutzen, ihr Krebsrisiko um bis zu 75 Prozent steigern.

Qualitätsanforderungen an Solarienbetreiber

Betreiber von Solarien müssen darum ganz bestimmte Qualitätsanforderungen beachten. So wird die Anwesenheit von qualifiziertem Personal sowie eine Kundenberatung und Empfehlung zur maximalen Bestrahlungsdauer und –stärke vorgegeben. Zudem bestehen Sicherheitsanforderungen wie das Einhalten von Mindestabständen, die Ausstattung mit einer Notabschaltung sowie das Bereithalten bzw. Anbieten von UV-Schutzbrillen. Darüber hinaus wurde mit dem neuen Gesetz auch ein Grenzwert eingeführt der –mit einer Übergangsfrist- die maximale Bestrahlungsstärke auf 0,3 W/qm einschränkt. Dieser Wert steht für die stärkste natürliche Bestrahlungsstärke, die auf der Erde gemessen wurde. In der Mittagssonne am Äquator sind wir dieser Strahlung ausgesetzt.

Erst ab 18

Da auch immer jüngere Menschen von dem Hautkrebsrisiko betroffen sind, dürfen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren keine Solarien benutzen. Ferner gelten Dokumentationspflichten in Form eines Geräte- und Betriebsbuches sowie Aufzeichnungen über individuelle Hauttypbestimmungen und Dosierungspläne, die von der zuständigen Behörde überwacht und bei Zuwiderhandlung auch mit Bußgeldern geahndet werden.
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