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Krankes Kind, was nun?

(lifePR) (Düsseldorf, )
Für Eltern ist es immer eine Belastung, wenn ihr Kind erkrankt ist. Besonders problematisch gestaltet sich diese Situation häufig für Berufstätige. ARAG Experten erklären, welche Ansprüche und Rechte Eltern in diesem Fall haben. Zunächst sollten sich arbeitende Eltern keine Sorgen machen. Ihnen steht, wenn sie gesetzlich versichert sind, für jedes Kind pro Elternteil bis zu zehn Tagen Freistellung vom Arbeitsplatz und Kinderkrankenpflegegeld im Jahr zu. Dieses zahlt, sofern es der Arbeitgeber ausdrücklich nicht tut, die Krankenversicherung. Alleinerziehende können sich bei mehreren Kindern bis zu 50 Tage unbezahlt freistellen lassen. Allerdings darf das Kind dabei nicht älter als 12 Jahre sein und der zuständige Arzt muss die Notwendigkeit einer Pflege zu Hause bestätigen.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
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