Ein Fahrradfahrer, der statt eines ausgeschilderten Radweges eine Straße benutzt, haftet nach Auskunft der ARAG Experten grundsätzlich mit! In dem zugrunde liegenden Fall war der spätere Kläger mit seinem Rennrad statt auf dem parallel verlaufenden Radweg auf einer Straße unterwegs. Auf dieser Straße befand sich eine Ölspur, auf der der Kläger samt Rad ausrutschte und sich verletzte. Der Radfahrer verlangte von dem Autofahrer, dessen Wagen die Ölspur hinterlassen hatte, vollen Schadenersatz. Vor Gericht bekam er jedoch nur die Hälfte zugesprochen. Der Kläger habe seinen Sturz mit verschuldet, so die Richter. Hätte er den Radweg benutzt, wäre es nie zu dem Unfall gekommen...(OLG Frankfurt, Az.: 24 U 34/11).
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