Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr. Das hat ein türkischer Vater eines unehelichen Sohnes in einem jahrelangen Streit um seinen achtjährigen Filius erfahren. Der "Fall Görgül" hat nun die Rechte nichtehelicher Väter gestärkt. Der Junge war nach seiner Geburt von der deutschen Mutter zur Adoption freigegeben worden. Seither kämpfte der Vater um das Sorge-, mindestens aber um das Umgangsrecht. Der Junge lebt in einer Pflegefamilie, die die Adoption anstrebt. Mithilfe des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs setzte der Vater schließlich beim OLG Naumburg durch, dass er seinen Spross nun alle 14 Tage sowie in den Ferien sehen darf. Der Bundesgerichtshof vertritt zwar die Ansicht, dass dem Antrag des Vaters auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts schon dann stattzugeben sei, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht, wies aber dessen Beschwerde gegen die Ablehnung seines Sorgerechtsantrags durch das OLG Naumburg zurück. ARAG Experten erläutern, dass der BGH zum Wohle des Kindes erst eine "kontinuierliche Annäherung" zwischen Vater und Sohn ermöglichen möchte, ehe das Sorgerecht übertragen wird. Die Behörden haben laut BGH die Aufgabe, alles zu unterbinden, was diese Annäherung gefährden könnte (BGH, Az.: XII ZB 229/06).
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