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Bundesapothekerkammer begrüßt neues Cannabisgesetz

(lifePR) (Berlin, )
Die Bundesapothekerkammer begrüßt, dass in Zukunft Patienten mit medizinisch notwendigem Cannabis versorgt werden können. „In ärztlicher Hand ist Cannabis eine weitere Therapieoption. Wir freuen uns, dass unsere langjährige Forderung aufgegriffen wurde und medizinisch notwendiges Cannabis wie andere Arzneimittel behandelt wird", sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. „In Zukunft können Patienten Rezepturarzneimittel aus Cannabis in kontrollierter pharmazeutischer Qualität aus der Apotheke bekommen. Die Krankenkassen können diese Medikamente nach vorheriger Genehmigung auch erstatten."

Das „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften" wurde heute in der 2./3. Lesung vom Bundestag verabschiedet. Es tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

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