Für die Etikettierung gilt eine Übergangsregelung: Alle neu zu etikettierenden Landweine aus der Region können ab sofort die neue Bezeichnung tragen. Nach dem Jahreswechsel dürfen Weine nur noch mit der neuen Bezeichnung etikettiert werden. Auf bereits mit Etiketten ausgestattete Ware hat die Neuregelung keinen Einfluss.
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