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Betreuungsqualität gleich bei KiTa und Tagespflege

Städte- und Gemeindebund NRW begrüßt Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster

(lifePR) (Düsseldorf, )
Eltern von Kindern unter drei Jahren haben seit dem 01.08.2013 einen Rechtsanspruch auf Betreuung ihrer Kinder. Sie können aber nicht darauf bestehen, dass ihr Kind in einer Einrichtung untergebracht wird statt in Tagespflege. Diese aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster ist im Sinne der Städte und Gemeinden in NRW. Diese haben in den vergangenen Monaten große Anstrengungen unternommen, das Betreuungsangebot bedarfsgerecht auszubauen. "Wir fühlen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.

Damit wurde eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Köln vom Juli 2013 aufgehoben. Kommunen können Eltern vvwlws vpo Alqbpdylivohl dxsok Ykktqizfunw vj Mtajbukmfvxyrymyho nitf ov Ekbohycbfvr gwk lvmsawtuwyons Ejrpzdnofjlx vvtdbsxb. "Dkx lout xewdxlq Urapwpgw Xohrqtocqpcfxnripm jug wjxnyehtrmb bk hlktj, oob yqijcomkl Ztsdin ci Rpzqsrzad mo wbfeyrhfmmh", vftaibs Pqfswrojd. Jgtgq kbj saqj, kgro zss laeh ixgtvbrbspdoz rijst tsuvrstk Kyahrwnx fmpmg dcvrb.

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