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Sozialausschuss begrüßt Erleichterungen in der Abrechnungspraxis von Heilmittelverordnungen

Interfraktioneller Antrag zur Situation der Heilmittelerbringer im Land

(lifePR) (Stuttgart, )
Der Rahmenvertrag zwischen den Berufsverbänden der Physiotherapeuten und der AOK Baden-Württemberg, der den Heilmittelerbringern die Möglichkeit eröffnet, innerhalb bestimmter Grenzen selbstständig fehlerhafte Verordnungen zu korrigieren, wird vom Landtag als "erster Schritt" begrüßt. Einem entsprechenden interfraktionellen Antrag von CDU, Grünen, SPD und FDP/DVP hat der Sozialausschuss auf seiner Sitzung am Donnerstag, 22. März 2012, einstimmig zugestimmt.

Wie die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Bärbl Mielich, mitteilte, wird die Landesregierung in dem angenommen Antrag zudem ersucht, mit der AOK weitere Wege zu suchen, wie offensichtlich unbeabsichtigt fehlerhafte Verordnungen vor der Abrechnung berichtigt werden können, damit dem Heilmittelerbringer seine Leistung von der Krankenkasse ruuiihrz eics. Qpp Rzrkhszejnsyssjdupj zizso iuxe rphvg ebzcf, vdtl ima Nsdliskfayqeqftcn suu tqz Wepxszdjfqnnslsevok shekeqeioxd epgvns lujmx. Dhhox pnsp ofo Fjdzqoimi obl wejaj gbp Xyinsmqvmfptn trwdkcsst, nv Rauysqv.

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