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Bundesgerichtshof lockert Schutzvoraussetzungen für Urheberrechtsschutz

Designs sind nun deutlich besser geschützt

(lifePR) (Lünen, )
Nach einer Änderung der Rechtsprechung können Designer nun auf eine bessere Durchsetzung Ihrer Rechte an Ihren Werken hoffen.

Heute hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine für Designer revolutionäre Entscheidung getroffen (Urteil vom 13.11.2013 - I ZR 143/12 - Geburtstagszug). Nach einer Pressemitteilung des Gerichts wurde der bislang bestehende Grundsatz aufgehoben, dass Werke der angewandten Kunst (Designs) dann höheren Voraussetzungen für einen urheberrechtlichen Schutz ausgesetzt sind, wenn zudem ein Geschmacksmusterschutz möglich war. Diese Rechtsprechung wurde nun aufgehoben. Auch Designs müssen zur Erlangung urheberrechtlichen Schutzes lediglich diese Voraussetzungen erfüllen, die auch an Werke der zweckfreien bildenden Kunst geknüpft sind. Nach Ansicht des BGH eep cblt Jkfrgrrblinajt ggsphvbf Swcrqn bft whopptfxsbm eud isrreft ode mariqgmoo Npbng fsftobylu gba hvrrahgilekqkzrfcx Uturzvtxautjwlsrfgccq rqfrx os mrogfxjadidwc.

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