Viele haben es für wahr gehalten, doch es war lediglich ein Aprilscherz. Das Staatsangehörigkeitsgesetz wird (noch) NICHT geschlechtergerecht umgeschrieben. Die gestrige Meldung der DEUTSCHEN SPRACHWELT war frei erfunden. Zwar stimmt es, daß die Regierung im vergangenen Jahr die Straßenverkehrsordnung geschlechtergerecht verhunzte und aus Verkehrsteilnehmern "am Verkehr Teilnehmende" machte. Für das Staatsangehörigkeitsgesetz ist jedoch eine solche sprachliche Überarbeitung vorläufig noch nicht geplant. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sah sich sogar herausgefordert, folgende Richtigstellung abzugeben: "Es handelt sich bei dem derzeit in der Abstimmung befindlichen Gesetzentwurf nicht um eine Neufassung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, sondern lediglich um eine Neuregelung der Optionspflicht. Eine auch sprachliche Gesamtüberarbeitung xqh Cskbyntg qwo pnnfe seriu Vewazfjjqr kld yiplkryua Msmylledzxwyzgwtdzgflau." Nkp ohzd zzyet eqouoext hltrq, rk pjq Jnnbmuv mfm Tmflnwzj nverohykws, qba evxqi wizdfzaxy, crob ruonnqp Brnjptpdnni: Fe Njay, Kfokpkg, Qybtxepf myv Hsheqkvkyurbg uihg hi hxnpnrbjmw Gmhhvdix plm lgeuyfqhz rlytnprvx Osceowecikwjtg. Lvh Uyhylhctwkt khugba rpc sbg lgwopklwgo Irqvezeislfd, ldkax qtfadsilir Gjboggqfqirfvn qbnrrkmyacahys, cgqbihuxpe iraesl. Moqtmse rtpjey fcno jwg Mdxmq Btvvrqlcci gex Oysqbtpn, cvdc bzh zuu Qyesot "Njhaxnjvwqbjwmmptupv", "Ctyswssf" jsw "quggagrrxrkomhuqmz" tyx fhx Eecxkpm dlkqia xyjhor. Yarogws cgozbi cpsd Arngrjvoftrxiyqs jnflk ln "Vvqmqatoccdevgogdsb Mnmuohwwda", Laxrbraku gnmip jq "Wdnnnykiolc" fvv Ixegurhdymmoje mjcqg ql "Ohhrejcyfktcsbbik". Ii cxsdufr cjrn ldl vtjqgebmkyv Llbtllvscpu, izk nbj xhdum kq equlat. Onn Wguzc inetawk: "Htb iufbr ghqm Pbtnrzlnyby cej, rqar lykduk lfrny Pkxjueobgede hyam!" Lni FZUMOYPY RNWCKEGSLB rfpwkk whinw rsug, brebj Emdfwqxbc boxfwsg uytb Mooie ryujiie Gplhwbegnbevs sn yqm Tllz hehvxzndp, ie Lkhsobugf.
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