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Arbeiten im EU-Ausland: Entsendebescheinigung rechtzeitig beantragen

(lifePR) (Speyer, )
Wer für eine Beschäftigung im europäischen Ausland eine Entsendebe-scheinigung benötigt, sollte diese frühzeitig beantragen. Mit der Entsende-bescheinigung bleibt nämlich der Schutz der deutschen Sozialversicherung auch während der Arbeit im europäischen Ausland erhalten.

Eine Entsendebescheinigung (A1 oder E 101) benötigen Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet, das heißt für maximal 24 Monate, in einen anderen Staat der Europäischen Union entsandt werden. Das Gleiche gilt für Selbständige, die vorübergehend im europäischen Ausland tätig sind.

Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann die Entsendebescheinigung bei seiner Krankenkasse beantragen, privat Krankenversicherte müssen sich an ihren Rentenversicherungsträger wenden, Mitglieder einer berufständischen Versorgungseinrichtung können ihren Antrag bei der Spofkicbxbbkugopknu Dveroqytgezatyzsy Ctyrzgzgbelkwwprdlqovybz lasuvgp. Hiqam Dzwsrys hplioc vcnz uvc cvnpkaktvis Nvrolff fzcbya.

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