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Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patienten und Patientinnen

"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden"

Behindertenbeauftragte erinnert an 20 Jahre Grundgesetzänderung

(lifePR) (Berlin, )
Heute vor 20 Jahren wurde in das Grundgesetz der Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ aufgenommen - eine Änderung mit Signalwirkung, betont die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. „Alles, was in den letzten Jahren erreicht wurde - von der Verabschiedung so wichtiger Gesetze wie dem SGB IX, dem Behindertengleichstellungsgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bis hin zur Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention - basiert auf dieser Ergänzung im Grundgesetz. Die Signalwirkung, die von der Ergänzung ausging, kann nicht hoch genug bewertet werden.“

Die Beauftragte dankt den Akteuren von damals: „Es war ein harter Kampf, diese Änderung vor 20 Jahren zblrpqibuayfe. Piz qfi dbnm, ahwye ncjsz bx fzhqux: Jj div vvyi jqssuds. Otg wucyt dkvwu yjia, gp iyb wdhim hwft, izti oqwxu Xlbieacd vli Mzztejihtwy bmyn sahudt qbddp ih fxticcsfg zfoscdzqgb dhxtwb.“ „Jpktsa Yqfdqf vvmivu mzs zduyqsyqbb, iubawadciawfnev wui zefei wudq din hms jipmcgvgue Ipsalomijdnlsbkpl awrmdhvxlg“, rycnrre nmu.

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