Das Gesetz zur Arzneimittelmarktneuordnung sorgt für mehr Wirtschaftlichkeit in der Medikamentenversorgung und bessere Wettbewerbsbedingungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Richtig sind insbesondere die schnelle Nutzenbewertung und die Preisverhandlungen bei neuen Arzneimitteln sowie die Anwendung des Kartellrechts auf die Beziehungen zwischen Krankenkassen und Leistungsanbietern.
Allerdings hat der Gesetzgeber erneut die Chance zur Liberalisierung des Arzneimittelvertriebs verpasst. Vor allem die Abschaffung des wettbewerbsfeindlichen Fremd- und Mehrbesitzverbots bei Apotheken ist überfällig. Wichtig wäre zudem, das Kartellrecht auch auf die Beziehungen der Krankenkassen untereinander anzuwenden. Denn nur so sind uowrffet Stppqakhtt scn Mutlqgzycpxnd xm Hhswxi qlw Dkcksbvtejyhpm, lse Djspzyvx isvl Vdhzobldvkcikn, hd blfnbncdmk.