Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24.01.2012, Az.: IX R 16/11, macht die Wüstenrot Bausparkasse AG, eine Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, aufmerksam. Nach Meinung des Bundesfinanzhofs fehlte es in dem verhandelten Fall bei den Kosten an einem Zusammenhang mit der früheren Vermietung des Hauses. Sie seien vielmehr erst durch den Ecttwmi nox Gytkwt gzxtkvtejm.
Entfernung des Erdtanks steuerlich nicht zu berücksichtigen
Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24.01.2012, Az.: IX R 16/11, macht die Wüstenrot Bausparkasse AG, eine Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, aufmerksam. Nach Meinung des Bundesfinanzhofs fehlte es in dem verhandelten Fall bei den Kosten an einem Zusammenhang mit der früheren Vermietung des Hauses. Sie seien vielmehr erst durch den Ecttwmi nox Gytkwt gzxtkvtejm.