Der Eigentümer einer Wohnung wehrte sich erfolgreich gegen einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft, mit dem diese eine Sanierung des Altbaus abgelehnt hatte. Aus dem Gutachten eines Sachverständigen ergab sich, dass die Gebäudewände nicht ausreichend gedämmt waren und es dadurch zu Schimmelbildungen kam. Maßgeblich waren dabei die technischen Anforderungen, die bei der Errichtung des Gebäudes galten. Es stelle keine ordnungsgemäße Verwaltung dar, wenn die Eigentümer in dieser Situation eine bessere Dämmung des Gebäudes ablehnten, entschied das Gericht. Da die befallene Wohnung wegen der bestehenden Gesundheitsgefahren nicht mehr bewohnbar war, ordnete das Gericht die sofortige Sanierung des Gebäudes an.
Eigentümer müssen Schimmel durch bessere Dämmung bekämpfen
Der Eigentümer einer Wohnung wehrte sich erfolgreich gegen einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft, mit dem diese eine Sanierung des Altbaus abgelehnt hatte. Aus dem Gutachten eines Sachverständigen ergab sich, dass die Gebäudewände nicht ausreichend gedämmt waren und es dadurch zu Schimmelbildungen kam. Maßgeblich waren dabei die technischen Anforderungen, die bei der Errichtung des Gebäudes galten. Es stelle keine ordnungsgemäße Verwaltung dar, wenn die Eigentümer in dieser Situation eine bessere Dämmung des Gebäudes ablehnten, entschied das Gericht. Da die befallene Wohnung wegen der bestehenden Gesundheitsgefahren nicht mehr bewohnbar war, ordnete das Gericht die sofortige Sanierung des Gebäudes an.