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Die Miete kann wegen Lärmbelästigung nur ausnahmsweise gekürzt werden

(lifePR) (Stuttgart, )
Mieter müssen es in der Regel hinnehmen, wenn der Lärm in der Umgebung im Laufe der Mietzeit zunimmt. Erst bei unzumutbarer Lärmbelästigung können sie die Miete kürzen. Die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, weist auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes (VIII ZR 197/14) hin.

Im entschiedenen Fall hatten Mieter die Miete gekürzt, weil von einem neu errichteten Bolzplatz auf dem benachbarten Schulgelände laufend erheblicher Lärm ausging. Laut dem Urteil muss der Vermieter in aller Regel nicht dafür einstehen, dass die Wohnumgebung so ruhig bleibt, wie dies bei Beginn des Mietverhältnisses der Fall war. Solange die maßgeblichen Grenzwerte nicht überschritten werden, könne auch der Vermieter nichts gegen den Lärm unternehmen. Die Mieter dürften daher im Allgemeinen die Miete erst dann kürzen, wenn der Vermieter in der Lage ist, gegen den Lärm vorzugehen oder zumindest eine Entschädigung zu verlangen.

Eine weitergehende Haftung des Vermieters könne sich nur im Ausnahmefall aus den Absprachen zwischen den Mietparteien ergeben.

Allerdings müsse der Lärm von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen auch dann hingenommen werden, wenn er die üblichen Grenzwerte überschreitet, betonte der Bundesgerichtshof. Da im entschiedenen Fall noch nicht geklärt war, ob der Bolzplatz nur von Kindern bis 14 Jahren genutzt wird und die bestehenden Lärmschutzvorschriften verletzt werden, verwies das Gericht den Streitfall an das Landgericht Hamburg zurück.

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Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist "Der Vorsorge-Spezialist" für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Im Jahr 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern mit Sitz in Stuttgart die Geschäftsfelder BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Die rund sechs Millionen Kunden der W&W-Gruppe schätzen die Service-Qualität, die Kompetenz und die Kundennähe von rund 7.600 Innendienst-Mitarbeitern und 6.000 Außendienst-Partnern in Deutschland. Dank eines weiten Netzes aus Kooperations- und Partnervertrieben sowie Makler- und Direkt-Aktivitäten kann die W&W-Gruppe mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland erreichen. Die W&W-Gruppe setzt auch künftig auf Wachstum und hat sich bereits heute als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.

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