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Bei Streit über Impfungen können Eltern das Gericht einschalten

(lifePR) (Stuttgart, )
Eltern sollten sich gut informieren, welche Impfungen sie bei ihren Kindern durchführen lassen. Da es sich um eine wichtige Angelegenheit handelt, können sorgeberechtigte Eltern nur gemeinsam darüber entscheiden. Werden sie sich nicht einig, kann das Familiengericht die Entscheidung einem der Elternteile übertragen. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), weist auf eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (6 UF 150/15) hin.

Im entschiedenen Fall wollte eine Mutter ihre beiden Kinder – wie vom Kinderarzt empfohlen – gegen Masern und ein weiteres Mal gegen Tetanus, Diphterie und Keuchhusten impfen lassen. Damit war jedoch ihr Mann nicht einverstanden, von dem sie getrennt lebte und der neben ihr das Sorgerecht für die Kinder ausübte. Die Mutter beantragte daher beim Amtsgericht, ihr die alleinige Entscheidungskompetenz zu übertragen. Dieses war der Ansicht, dass es sich um keine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung handle und die Mutter auch ohne gerichtlichen Beschluss alleine entscheiden könne.

Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main teilte diese Auffassung jedoch nicht. Sowohl das Impfen als auch insbesondere das unterbliebene Impfen könnten erhebliche Auswirkungen nicht nur auf die Gesundheit der Betroffenen haben. So dürften etwa Kinder, bei denen ein Verdacht auf Masern, Diphterie oder Keuchhusten bestehe, Schulen und Kindergärten nicht betreten. Komme es zu Erkrankungen in der Familie, müssten nicht geimpfte Kinder für einen Zeitraum von 14 Tagen nach dem Kontakt zu dem Erkrankten zu Hause bleiben. Außerdem wies das Gericht auf in den letzten Jahren endemisch aufgetretene Masernerkrankungen in Berlin und Marburg hin, bei denen es zu Schulverboten für nicht geimpfte Kinder und zur Schulschließung gekommen war.

Im konkreten Fall konnte das Gericht letztendlich davon absehen, die Entscheidungskompetenz auf einen der Elternteile zu übertragen. Diese hatten sich nämlich während des Gerichtsverfahrens darauf geeinigt, einen weiteren Kinderarzt zu konsultieren und dessen Empfehlungen einvernehmlich zu folgen.

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Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist "Der Vorsorge-Spezialist" für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Im Jahr 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern mit Sitz in Stuttgart die Geschäftsfelder BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Die rund sechs Millionen Kunden der W&W-Gruppe schätzen die Service-Qualität, die Kompetenz und die Kundennähe des Vorsorge-Spezialisten, für den rund 13.000 Menschen arbeiten. Dank eines weiten Netzes aus Kooperations- und Partnervertrieben sowie Makler- und Direkt-Aktivitäten kann die W&W-Gruppe mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland erreichen. Die W&W-Gruppe setzt auch künftig auf Wachstum und hat sich bereits heute als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.

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