Investitionen, Geldanlagen und Versicherungsvorsorge haben gemein, dass diese Werte schwer verdient wurden. Die Künsting AG führt regelmäßig hauseigene Schulungen durch und informiert über Themen Finanzdienstleistung, Versicherung und Geldanlagen. Das Finanzdienstleitungsunternehmen ist aktiv zukunftsorientiert und beteiligt sich auch an Veranstaltungen wie dem bundesweiten Girls Day und Boys Day 2014 (27.03.14). Hierbei konnten Mädchen und Jungen der Klassen 5-10 in geschlechteruntypischen Beruf reinzuschnuppern. Die Gleichstellungsstelle der Stadt Paderborn hat zahlreiche Einrichtungen und Institutionen wieder gewinnen können, ihre Produktionsstätten und Büros für einen Tag zu öffnen.
Edgar Künsting, Vorstand des Familienunternehmens weist im Besonderen darauf hin, dass die Philosophie der Künsting AG in Paderborn und ihren Filialen Großraum Ostwestfalen-Lippe darauf baut, dem Interesse der Kunden gerecht zu werden und nicht den Interessen einer Bank, Investmentgesellschaft oder Bausparkasse. Das Wirtschaftsforum Künsting AG praktiziert den transparenten Informationsaustausch über Risiken, Chancen und Schutz für die Kunden.
Edgar Künsting in einem Vortrag zum Thema, der von Holger Schöne verschriftlicht wurde: Zitat. „Geldanleger werden Gläubiger, er glaubt zumeist folgendes: In der Zukunft erhält er Geld und Zinsen zurück. Das man als Gläubiger ein Risiko eingeht, ist den wenigsten neu. Notfalls konnte ein Gerichtsverfahren angestrengt werden. Allerdings war es in den vergangenen Jahren nicht die Regel, dass Gläubiger aus ihrer Sicht unverhältnismäßig und über das normale Geschäftsrisiko hinausgehende Unsicherheiten in Kauf nehmen mussten. Denn wenn ein Schuldner sein Geld nicht zurückzahlte, konnte der Gläubiger ein Vollstreckungsverfahren einleiten. Jedoch war er im Unklaren darüber, ob sich dieses Vollstreckungsverfahren überhaupt lohnt. Denn es war dem Gläubiger nicht erlaubt, einen Einblick in die Vermögensverhältnisse des Schuldners zu erlangen. Erst nach einem erfolglosen Pfändungsversuch war das der Fall. Und falls sich dann herausstellte, dass es bei dem Schuldner nichts zu holen gab, blieb der Gläubiger nicht nur auf den eigentlichen Schulden sitzen, sondern auch auf den Kosten für den Pfändungsversuch.
Seit Beginn des Jahres 2013 ist das anders. Nun kann der Gläubiger schon zu Beginn eines Vollstreckungsverfahrens Auskunft über die Vermögensverhältnisse des Schuldners verlangen.
Gesetz den Fall, der Schuldner hat nicht genug Mittel, um seine Verbindlichkeiten zu begleichen, kann sich der Gläubiger einen Pfändungsversuch sparen. Somit wird das Geschäftsrisiko gesenkt.
Für den Schuldner droht weiter Ungemach, denn seine Vermögensauskunft wird nun in einem bundesweiten Schuldnerregister (www.vollstreckungsportal.de) aufbewahrt. Bis zu drei Jahre beträgt die Speicherfrist, in der jeder Berechtigte gegen Zahlung einer Gebühr die Daten abrufen kann. So können Unternehmen z.B. vor Vertragsabschluss leicht nachsehen, ob der zukünftige Vertragspartner in dem Schuldenregister geführt wird. Das sorgt für mehr Vertragssicherheit.
Die Führung eines bundesweiten Schuldnerregisters ist neu. Nach alter Handhabung wurden die Vermögensverhältnisse von nicht liquiden Schuldnern höchstens auf Ebene der Landesvollstreckungsgerichte gespeichert. Wollte man die Daten einsehen, war also ein erheblicher Verwaltungsaufwand erforderlich. Dieser wird nun nicht nur durch die zentrale Führung des Vollstreckungsportales begünstigt, sondern auch durch die Tatsache, dass es nun nicht mehr in Papierform, sondern online bereitgestellt wird.“
Diskussionen und Erfahrungsaustausch schlossen sich an dieser gut besuchten Veranstaltung an.
V.i.S.d.P.:
Edgar Künsting
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