Zu Beginn wird sich Claudia Scheithauer mit der Frage beschäftigen, ob die in den einzelnen Versorgungsordnungen zwischen Arbeitgeber und Versorgungsträger vereinbarte betriebliche Altersgrenze für den Rentenbeginn durch die Anhebung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch mit angehoben wird oder nicht. Diese Frage galt eigentlich dahingehend als geklärt, dass dies nicht der Fall sei. Dieser Auffassung hat nunmehr aber das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 15. 5. 2012 eine Absage erteilt. Welche Folgen dies für die in den Versorgungsordnungen bereits vorgenommenen Änderungen hat und was sich sonst aus dieser Entscheidung ergibt, wird Frau Scheithauer darstellen. Darüber hinaus wird sie sich mit der erst in jüngster Zeit verstärkt behandelten Fragestellung des "Opting Out" beschäftigen. Hier werden die unterschiedlichen Möglichkeiten dargestellt und die damit verbundenen rechtlichen Risiken erläutert. Als letzten Teil Ihres Vortrags wird Frau Scheithauer ausgewählte aktuelle Urteile zur betrieblichen Altersversorgung erläutern und dabei u.a. auf ein Urteil des BAG zur Berechnung der Betriebsrente bei Altersteilzeitbeschäftigten sowie auf einzelne Entscheidungen zum Versorgungsausgleich eingehen.
Im zweiten Teil der Veranstaltung geht Prof. Dr. Christian Rolfs zunächst der Frage nach, wie Versorgungszusagen diskriminierungsfrei gestaltet werden können. Dabei geht es aber nicht nur um das Geschlecht, sondern auch um Alter, Behinderung und sexuelle Identität. Beleuchtet werden Diskriminierungsverbote nach dem AGG und nach anderen Gesetzen, insbe- Dr. Joachim Grote Rechtsanwalt sondere in der Reichweite des Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes. Im Anschluss daran gibt er einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung des BAG zu § 16 BetrAVG. Im Anschluss beschäftigt er sich mit Rechtsfragen zur Rentenanpassung im Konzern. Welche Grundverpflichtung der Arbeitgeber aus § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG hat, wird er abschließend insbesondere an der Einstandspflicht des Arbeitgebers bei wirksamer Herabsetzung der Leistung einer Pensionskasse erläutern.
Im dritten Teil der Veranstaltung wird Dr. Mathias Ulbrich den bereits angesprochenen Aspekt der Gleichbehandlung des Geschlechts weiter vertiefen und sich ausführlich mit den Auswirkungen des EuGH-Urteils zu Unisex ("Test-Achats") beschäftigen. Hier wird er zunächst der diskutierten Frage nachgehen, ob diese Entscheidung überhaupt auf die bAV zu übertragen ist. Welche Auswirkungen dies ggf. in der bAV hat, erläutert er sodann anhand der verschiedensten Geschäftsvorfälle (z.B. vorzeitiges Ausscheiden, Arbeitgeberwechsel, Änderung der Versorgung). Im Anschluss daran wird er die aktuelle rechtliche Entwicklung der bAV in steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht erörtern. Hier wird er sich mit der Ansicht der Finanzverwaltung zum Thema Teilverzicht und einzelnen Entscheidungen des BFH zur Überversorgung bei dauerhafter Reduzierung der Aktivbezüge beschäftigen. Sozialversicherungsrechtlich wird er u.a. das Thema "Beitragspflicht im Leistungsbezug der bAV" näher beleuchten.
Referenten:
Prof. Dr. Christian Rolfs Universität zu Köln Institut für Versicherungsrecht, Köln
Claudia Scheithauer Rechtsanwältin, Leiterin der Abteilung bAV-Recht, Talanx Deutschland AG, Köln
Dr. Mathias Ulbrich LL.M., Rechtsanwalt, Leiter Abteilung bAV-Recht, AXA Konzern AG, Köln