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Frühwarnsystem zur Absicherung des Unternehmens

Ein Gastbeitrag von Tim Banerjee

(lifePR) (Berlin, )
Compliance bezeichnet die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien und hilft Unternehmen und ihren Organen dabei, Sanktionen zu vermeiden. Die Einrichtung eines Compliance Management Systems sollte in jedem Fall Experten obliegen, die Risiken professionell analysieren und bewerten können.

Compliance: Das ist ein Begriff, der oft bemüht, aber von vielen nicht oder nicht richtig verstanden wird. Entweder meinen Unternehmer, Compliance betreffe sie nicht; oder aber sie gehen davon aus, Compliance vermeide Straftaten. Beides ist falsch – und vor allem der Verzicht auf Compliance hochriskant. Denn richtig ist: Wer ein rechtssicheres Compliance Management System einrichtet, nimmt sich als Unternehmer aus der Schusslinie für die Verfehlungen Dritter, seien es Mitarbeiter oder Geschäftspartner.

Zuerst einmal bezeichnet Compliance die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien, die in der Verantwortung des Vorstands liegen. Oder wie die Definition des bekannten Compliance-Experten Eberhard Krügler sagt: „Der Begriff Compliance steht für die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, regulatorischer Standards und Erfüllung weiterer, wesentlicher und in der Regel vom Unternehmen selbst gesetzter ethischer Standards und Anforderungen.“ Dabei kann Compliance natürlich nicht die Mitarbeiter auf Schritt und Tritt überwachen – im Fokus der Compliance steht, durch bestimmte Vorgaben und Maßnahmen Sanktionen für ein Unternehmen zu vermeiden. Will heißen: Compliance verhindert nicht, dass Straftaten wie Korruption, Verstöße gegen die Abgabenordung oder gegen das Wettbewerbsrecht passieren. Compliance verhindert aber, dass diese Verstöße zu Sanktionen für das Unternehmen und dessen Organe führen, in deren Verantwortung die Einhaltung alle Gesetze liegt.

Wie das funktionieren soll? Durch die Einrichtung eines Compliance Management Systems weist ein Unternehmen nach, dass es alle Schritte ergriffen hat, um Verfehlungen innerhalb der Organisation zu verhindern, indem die Mitarbeiter über das richtige Vorgehen und die Konsequenzen bei Verstößen regelmäßig unterrichtet und Mechanismen installiert werden, um im Sinne eines Frühwarnsystems so zeitig wie möglich auf mögliche Unsicherheiten hinzuweisen und diese klären zu können. Das wiederum führt dazu, dass das Unternehmen und seine Organe – also die Mitglieder der Geschäftsführung – nicht dafür in Haftung genommen werden.

Und das kann schneller passieren, als einem Hotelier oder Gastronomen lieb sein kann. Ein Beispiel, um dies zu verdeutlichen: Der Gastronom nimmt einen Großauftrag im Catering an und setzt dafür eine Subunternehmer ein, der den Service stellt; er selbst kann nicht genügend Mitarbeiter aus seinem Restaurant abziehen. Dieser Subunternehmer jedoch verstößt gegen die Vorschriften des Mindestlohngesetzes – dafür ist der Gastronom verantwortlich, wenn er nicht nachweisen kann, dass, um den Verstoß zu vermeiden, im Sinne der Compliance vorherige Maßnahmen ergriffen kann. Das kann eine schriftliche Bestätigung sein, dass der Subunternehmer den Mindestlohn korrekt zahlt, oder eine andere Art der Überprüfung – eben abhängig davon, was das eigene Kontrollsystem vorsieht. Wichtig ist nur, dass es ein professionell aufgestelltes System gibt, dass die notwendigen Schritte definiert.

Bei den Sanktionen geht es übrigens nicht nur um ein paar Euro Strafe. Verstöße gegen die Abgabenordnung – die beispielsweise im Bereich der Umsatzsteuer in der Gastronomie immer wieder vorkommen – können zu strafrechtlichen Konsequenzen für den Unternehmer führen, auch wenn sie (unbeabsichtigt) von einem Mitarbeiter begangen wurden. Der Hotelier oder Gastronom kann dem nur entgehen, wenn er verdeutlichen kann, dass er alle ihm möglichen Schritte ergriffen hat, den Verstoß zu vermeiden.

Jetzt sollte jedoch kein gastgewerblicher Unternehmer zwischen Tür und Angel Compliance-Richtlinie hinkritzeln. Auf kommt auf eine genaue Risikoanalyse und die rechtssichere Umsetzung von Compliance-Maßnahmen an; dafür wird ein Fachmann benötigt, der die Anforderungen und typischen Fallstricke gut kennt.
 
Quelle:
http://pregas.de/...

Über den Gastautor:

Tim Banerjee ist Rechtsanwalt und namensgebender Partner bei
Banerjee & Kollegen, einer Sozietät von Rechtsanwälten in Mönchengladbach, die sich auf die umfassende zivil- und wirtschaftsrechtliche Beratung und Begleitung von Mandanten spezialisiert hat. Weitere Informationen unter www.banerjee-kollegen.de.
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