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Der Steuerberater als Partner und Begleiter

Ein Gastbeitrag von Burkhard Küpper

(lifePR) (Berlin, )
Auf den Steuerberater zu verzichten, heißt auf Mehrwerte und Vorteile zu verzichten – und das kann teuer werden, obwohl Hoteliers und Gastronomen damit oft Kosten sparen wollen.

Immer wieder ist zu hören, dass Unternehmer im Gastgewerbe auf einen Steuerberater verzichten. Sie wollen dadurch Kosten sparen – und Steuern zahlen müssten sie ja ohnehin, heißt es dann. Gerade Neuunternehmer wollen, bei denen erst einmal hohe Ausgaben in der Regel geringeren Erträgen gegenüberstehen, die monatlichen Gebühren für Buchhaltung etc. nicht zahlen. Und für den Jahresabschluss verlegen sie sich dann auf den Bekannten des Nachbarn, der das schon einmal gemacht hat. Doch dann ist das Wehklagen irgendwann groß, wenn die Finanzbehörden Fehler in der Buchführung finden, Pflichtabgaben nicht ordnungsgemäß abgeführt und letztlich bei weitem nicht alle Möglichkeiten der Steuergestaltung ausgenutzt wurden.

Am Steuerberater zu sparen, heißt am falschen Ende zu sparen. Natürlich: Ein Steuerbüro zu beauftragen, dass sich um die monatliche Finanz- und Lohnbuchhaltung und den Jahresabschluss inklusive der privaten Einkommensteuererklärung kümmert, kostet Geld. Aber jede Dienstleistung kostet Geld, ein Hotelier oder Gastronom würde schließlich auch nicht auf die Idee kommen und sich selbst vor Gericht vertreten oder einen Hobby-Bastler die beiden Catering-Fahrzeuge in Stand halten lassen, nur weil dieser schon einmal selbst die Reifen gewechselt hat.

Wählt der gastgewerbliche Unternehmer ein Steuerbüro aus, das echte Branchenerfahrung besitzt, kauft er sich damit in eine professionelle Struktur ein, die weit über die Funktion der Schnittstelle zur Steuerbehörde hinausgeht. Der Steuerberater ist Vertrauter und Partner des Unternehmers, der ihm dauerhaft als Berater und Begleiter zur Seite steht. Denn der moderne Steuerberater sieht sich selbst nicht allein in der Rolle desjenigen, der versucht, Steuern zu sparen und der Belege ordentlich abheftet. Er ist vielmehr immer auch betriebswirtschaftlicher Berater, der ein Hotel oder ein Restaurant dabei unterstützt, dauerhaft in der Gewinnzone zu bleiben, der notwendige Finanzierungen mit begleitet und immer dann ins Spiel kommt, wenn sich Veränderungen anbahnen.

Ein Beispiel: der Mindestlohn, der auf 8,84 Euro pro Stunde erhöht wird. Bei größeren Betrieben mit beispielsweise vielen Aushilfen und saisonal eingesetzten Kräften, die unter das Mindestlohngesetz fallen, können insgesamt mehrere 1000 Euro an zusätzlichen Kosten zusammenkommen. Ganz zu schweigen von den Unternehmen, die für alle Mitarbeiter einen höheren Satz abführen müssen. Bei einer Vollzeitkraft schlägt die Erhöhung zuzüglich Sozialabgaben mit 60 Euro monatlich zu Buche.

Der Steuerberater wird nun gemeinsam mit dem Unternehmer nach Möglichkeiten suchen, die Mehrbelastung aufzufangen. Gibt es Altverträge mit Lieferanten, die angepasst werden können? Können Versicherungen so neu gestaltet werden, dass sie bei mindestens gleicher Leistung bessere Konditionen bieten? Lassen sich, auch in Diskussion mit Küchen- und Servicepersonal, strategische Einsparpotenziale entwickeln? Diese und mehr Fragen wird der versierte Steuerberater stellen, um die Erträge zu sichern – auch über die Mindestlohnproblematik hinaus.

Oder die Erbschaftsteuer: Am 22. Juni gab es zwar wohl eine Einigung zwischen den Koalitionsspitzen, aber manche Länder, beispielsweise NRW, haben schon Widerstand gegen den Gesetzesentwurf im Bundesrat angekündigt. Sollte der Erbschaftsteuergesetzgebung stattgegeben werden, wird diese rückwirkend zum 30. Juni eingeführt. Ergebnisunabhängig gilt: Der Steuerberater kann aber ausgehend von seiner Erfahrung Szenarien für die verschiedenen Perspektiven entwickeln, um die steuerliche Seite der Unternehmensübertragung so optimal wie möglich zu gestalten.

Quelle:
http://pregas.de/...

Über den Gastautor:

Burkhard Küpper ist geschäftsführender Gesellschafter der auf gewerbliche Mandate spezialisierten Steuerberatungsgesellschaft Albers aus Hilden (www.steuerberatung-albers.de), der Faerber & Küpper Steuerberatungsgesellschaft aus Hilden (www.faerber-kuepper.de), der Lohmann & Küpper Steuerberatungsgesellschaft aus Bocholt (www.lohmann-kuepper.de) und der KD Steuerberatungsgesellschaft aus Dortmund (www.steuerberatung-kd.de). Die Gesellschaften begleiten mittelständische Unternehmen aus ganz Deutschland – unter anderem Hoteliers und Gastronomen – bei allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen und besitzen besondere Kompetenzen in der Restrukturierung von Unternehmen. Ebenso arbeiten die Kanzleien mit einer Volldigitalisierung der Belege.
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