Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 532203

SBK (Siemens-Betriebskrankenkasse) Heimeranstraße 31 80339 München, Deutschland https://www.sbk.org
Ansprechpartner:in Frau Katrin Gast +49 89 62700262
Logo der Firma SBK (Siemens-Betriebskrankenkasse)
SBK (Siemens-Betriebskrankenkasse)

Farbenlehre in der Arztpraxis

Welche Bedeutung hat die unterschiedliche Farbgebung auf den Rezepten vom Arzt? / Was gilt es in diesem Zusammenhang zu beachten? / Die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK informiert

(lifePR) (München, )
Wer häufig zum Arzt geht, hat sicher schon bemerkt, dass die Farben der Rezepte variieren können. Tatsächlich gibt es für ärztliche Verschreibungen eine spezielle Farbenlehre, die den praktischen Nutzen verfolgt, sowohl Medizinern als auch Apothekern die Arbeit zu erleichtern.

Rosa, blau, gelb oder grün bedruckt kann der Zettel sein, den man nach seinem Arztbesuch in der Tasche hat. Die vier verschiedenen Farben verweisen dabei unter anderem auf die "Haltbarkeit" des jeweiligen Rezepts und die Abrechnungsart hin. Zu wissen, was es mit diesem "geheimen Code" auf sich hat, lohnt in jedem Fall.

Das rosa Rezept

Das gebräuchlichste Rezept ist rosa und kann als das "Kassenrezept" bezeichnet werden. Es kennzeichnet verordnete Medikamente, die unter die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen fallen. Das bedeutet: Die Kosten werden grundsätzlich von der Kasse übernommen. Der Versicherte muss lediglich eine Zuzahlungen in Höhe von 10 Prozent des Abgabepreises leisten. Diese Zuzahlung beträgt mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Einige Arzneimittel sind vollständig von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Ab Ausstellungsdatum muss das Rezept innerhalb von vier Wochen eingelöst werden.

Das blaue Rezept

Die Farbe Blau ist in der Regel Privatpatienten vorbehalten. Sie findet aber auch bei gesetzlich Versicherten Anwendung, wenn der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung das entsprechende Medikament nicht abdeckt. Im Klartext: Der Patient muss in diesem Fall selbst in vollem Umfang für die Kosten des Arzneimittels aufkommen. Das blaue Rezept ist bis drei Monate nach Verschreibung einlösbar. Hinweis: Die Farbe blau hat sich für Privatrezepte durchgesetzt, manchmal sind diese Rezepte aber auch weiß.

Das gelbe Rezept

Starke Schmerz- und Betäubungsmittel haben im System der Rezeptfarben einen gesonderten Platz: Gelb zeigt strenge Auflagen und Reglementierungen an. Gerade einmal sieben Tage ab dem Zeitpunkt der Ausstellung hat der Patient die Möglichkeit, die Verschreibung einzulösen, sonst verfällt sie. Gelbe Rezepte werden immer in dreifacher Ausfertigung ausgestellt. Eine Durchschrift behält der Arzt, das Original und die zweite Durchschrift muss der Patient in der Apotheke vorlegen. Die Kosten für das Medikament trägt die Krankenkasse, der Patient muss jedoch seine Zuzahlung leisten.

Das grüne Rezept

Unbegrenzte Gültigkeit verspricht ein Rezept in grüner Farbe. Es handelt sich hierbei allerdings nur um eine Empfehlung des Arztes für rezeptfreie Medikamente. Die Kosten trägt der Patient, dafür ist das grüne Papier unbegrenzt gültig und bei der Anzahl der Medikamente nicht limitiert.

Gut zu wissen

Auch homöopathische Medikamente können von Schulmedizinern auf dem rosa Rezept verschrieben werden, wenn sie als Arzneimittel deklariert und apothekenpflichtig sind. Die SBK übernimmt die Kosten für diese Medikamente für Kinder bis 12 Jahren. Mit dem SBK Arzneimitteltarif übernimmt die SBK auch für Kinder ab 12 Jahren und Erwachsene homöopathische Leistungen und Medikamente bei allen kooperierenden Vertragsärzten.

Website Promotion

Website Promotion

SBK (Siemens-Betriebskrankenkasse)

Die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK ist eine der größten Betriebskrankenkassen Deutschlands und gehört zu den 20 größten gesetzlichen Krankenkassen. Als geöffnete, bundesweit tätige gesetzliche Krankenkasse versichert sie mehr als 1 Million Menschen und betreut über 100.000 Firmenkunden in Deutschland - mit mehr als 1.600 Mitarbeitern in über 100 Geschäftsstellen.

Seit über 100 Jahren steht für die SBK der Mensch immer im Mittelpunkt. Sie unterstützt heute ihre Kunden bei allen Fragen rund um die Themen Versicherung, Gesund bleiben und Gesund werden. Dies bestätigen auch die Kunden. So wurde die SBK 2013 zum zweiten Mal in Folge "Deutschlands beliebteste gesetzliche Krankenkasse" und hat 2014 den Deutschen Servicepreis erhalten. Beim Kundenmonitor Deutschland belegte die SBK 2014 erneut einen Spitzenplatz bei der Kundenzufriedenheit. 2014 platzierte sich die SBK im Wettbewerb "Deutschlands beste Arbeitgeber" zum siebten Mal in Folge unter den besten 100 Unternehmen.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.