Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 577520

ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater Jungfernstieg 40 20354 Hamburg, Deutschland http://www.rosepartner.de
Ansprechpartner:in Herr Dott. Francesco Senatore +49 40 41437590
Logo der Firma ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater
ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater

LAG Berlin-Brandenburg: Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung wirksam

(lifePR) (Hamburg, )
Wer unerlaubterweise am Arbeitsplatz zu viel privat im Internet surft, muss mit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund rechnen. Zur Feststellung eines Kündigungssachverhalts ist der Arbeitgeber zudem berechtigt, den Browserverlauf des Dienstrechners des Arbeitnehmers zu kontrollieren und auszuwerten. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Januar 2016 hervor (Az.: 5 Sa 657/15).

Vor dem LAG Berlin-Brandenburg landete die Klage eines Arbeitsnehmers, der seinen Dienstrechner dazu genutzt hatte, um privat im Internet zu surfen. Sein Arbeitgeber hatte die private Nutzung des Dienstrechners allenfalls in Ausnahmefällen und auch dann nur während der Arbeitspausen gestattet. Als sich die Hinweise verdichteten, dass sich der Arbeitnehmer über diese Anweisung hinweg setzt, ließ der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Mitarbeiters den Browserverlauf des Rechners auswerten. Dabei wurde eine private Nutzung des Internets von insgesamt ca. fünf Tagen in einem Zeitraum von 30 Arbeitstagen festgestellt. Als Konsequenz erhielt der Arbeitnehmer die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.

Seine Klage gegen die Kündigung blieb erfolglos. Nach Abwägung der beiderseitigen Interessen kam das LAG Berlin-Brandenburg zu der Überzeugung, dass die unerlaubte private Internetnutzung die fristlose Kündigung rechtfertige. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz sei auch die Speicherung und Auswertung des Browserverlaufs zur Missbrauchskontrolle ohne Einwilligung des Mitarbeiters statthaft, wenn der Arbeitgeber keine andere Möglichkeit habe, um den Missbrauch nachzuweisen. Dies sei hier der Fall.

Die private Nutzung des Internets und der sozialen Netzwerke am Arbeitsplatz beschäftigt die Gerichte zusehends. Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten auf diese Entwicklung zu reagieren. Sie können die private Nutzung des Internets erlauben und hoffen, dass dieses Entgegenkommen nicht ausgenutzt wird, oder klare Regeln aufstellen und im Arbeitsvertrag fixieren. Je detaillierter der Arbeitsvertrag ist, umso besser lassen sich spätere Rechtsstreitigkeiten vermeiden. Besonders die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann häufig zu juristischen Auseinandersetzungen führen. Eine wirksame Kündigung muss immer bestimmte Anforderungen erfüllen und ist an einen Grund gebunden. Das gilt umso mehr für die außerordentliche Kündigung.

Mehr Informationen zum Arbeitsvertrag und Kündigung des Arbeitsverhältnisses hat die bundesweit tätige Wirtschaftskanzlei ROSE & PARTNER unter http://www.rosepartner.de/... zusammengefasst.
 

Website Promotion

Website Promotion
http://www.rosepartner.de

ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater

ROSE & PARTNER LLP. hat sich auf Wirtschaftsrecht, Erbrecht und Familienrecht spezialisiert und steht Mandanten mit Büros in Hamburg, Berlin und Mailand zur Verfügung.

Zu den Schwerpunkten der Kanzlei zählen

- Wirtschaftsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Steuerrecht & Steuerberatung
- Unternehmensnachfolge
- Erbrecht
- Familienrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Internationales Recht

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.