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Regionspräsident: "Gericht hat die richtigen Fragen gestellt"

Verfahren vor dem Staatgerichtshof in Bückeburg

(lifePR) (Hannover, )
Der Staatsgerichtshof in Bückeburg hat sich am Donnerstag in einer mündlichen Verhandlung mit der Klage der Region Hannover gegen das Niedersächsische Finanzausgleichsgesetz (NFAG) beschäftigt. Die Region führt an, dass die Einführung des sogenannten Flächenfaktors in der vom Gesetzgeber vertretenen Form im Jahr 2007 verfassungswidrig ist. "Der Flächenfaktor benachteiligt die Region in nicht vertretbarem Maß gegenüber anderen Landkreisen, die im Verhältnis zur Fläche weniger Einwohner haben", sagte Regionspräsident Hauke Jagau. So habe die Region Hannover im Jahr 2007 gegenüber dem früheren Zuweisungsverfahren 30,7 Millionen Euro weniger aus dem kommunalen Finanzausgleich erhalten.

Der sogenannte Flächenfaktor bezieht sich auf Mittelzuweisungen des Landes für den Unterhalt der Kreisstraßen und für den Schülerverkehr. 9,7 Prozent der Schlüsselzuweisungen werden nach dieser Berechungsformel verteilt. Für die Region Hannover gehen aufgrund dieses Faktors jedoch mehr als 17 Prozent der Schlüsselzuweisungen (30,7 Millionen Euro) verloren. "Das heißt, dass wir nicht nur keine Zuweisung für Kreisstraßen und Schülerbeförderung bekommen, sondern weitere 13,5 Millionen Euro verlieren. Dies geht zu Lasten anderer Aufgaben ", begründete Jagau die Klage. "Wir hätten eine Kürzung um 9,7 Prozent hingenommen. Nicht aber um 17 Prozent."

Der Regionspräsident wertete die Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof positiv. "Das Gericht war sehr gut vorbereitet und hat die richtigen Fragen gestellt", sagte er. "Unser Anliegen wird ernst genommen." Ein Termin für eine Urteilsverkündung wurde noch nicht festgelegt. Auch das zeige, dass die Richter keiner vorherigen Festlegung folgten, sagte Jagau. "Das Ergebnis bleibt abzuwarten." Neben der Region Hannover klagt auch der Landkreis Schaumburg.
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